1. Die Wiederherstellungsmassnahme in Ziffer 1 Bst. b, zweiter Satz, des Bauentscheids mit Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Sigriswil vom 15. Juli 2015 wird wie folgt geändert: (…) − der gedeckte Sitzplatz ist wie ursprünglich verfügt von der Hauptbaute abzugrenzen; die konstruktiven Verbindungen und die Dacheindeckung sind bis auf das mit Bauentscheid 938/065-2011 bewilligte Bauvorhaben zurückzubauen − (…). Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann, und der Bauentscheid mit Wiederherstellungsverfügung bestätigt.