Ausserdem enthält das unterschriebene Protokoll den Vorbehalt, dass die Bauabnahme "vorbehältlich der abschliessenden Zustimmung der Baupolizeibehörde" gilt. Die Gemeinde hat mit Schreiben vom 13. August 2012 die Verbindung zum Wohnhaus als Mangel gerügt und klargestellt, dass die Sitzplatzüberdachung losgelöst werden muss. Es gibt keinen Hinweis, dass die Gemeinde während dem Baubewilligungsverfahren oder bei der Ausführung des Bauvorhabens jemals Anlass zur Annahme gegeben hätte, solche Verbindungsbalken seien zulässig.