Interesse an der richtigen Durchsetzung des objektiven Rechts vorzunehmen.12 Im Bauabnahmeprotokoll wurden die Verbindungsbalken nicht als Mängel aufgelistet. Allerdings haben die Beschwerdeführenden die Verbindungsbalken nicht gestützt auf Aussagen bei der Bauabnahme bzw. gestützt auf dieses Protokoll gebaut − die Verbindungsbalken waren damals ja bereits erstellt. Ausserdem enthält das unterschriebene Protokoll den Vorbehalt, dass die Bauabnahme "vorbehältlich der abschliessenden Zustimmung der Baupolizeibehörde" gilt.