Das kommunale Baureglement regelt die baupolizeilichen Masse bei An- und Nebenbauten, enthält aber keine Definition, bei welcher Konstruktion es sich um einen Anbau handelt. Generell werden unter einem Anbau Bauten verstanden, die sich an eine Fassade des Hauptgebäudes anlehnen, von diesem aber durch eine Innenwand getrennt sind.5 Als Auslegungshilfe kann weiter die BMBV6 herangezogen werden, obwohl das kommunale Baureglement noch nicht an diese angepasst wurde.7 Nach Art. 4 BMBV sind Anbauten mit einem anderen Gebäude zusammengebaut. Nach der Rechtsprechung ist für die Abgrenzung zwischen Anbauten und separaten Bauten eine architektonische Gesamtbetrachtung vorzunehmen.