Die Beschwerdeführenden unterziehen sich ihrerseits der Verfügung hinsichtlich des Rückbaus des Daches auf das bewilligte Mass, wie sie in der Beschwerde explizit festhalten. Streitgegenstand bilden vorliegend nur noch die Verbindungsbalken zwischen der Sitzplatzüberdachung und dem Wohnhaus. 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) RA Nr. «D_DNI»/«D_DNJ»/«D_DNN» 5