2. An- oder Nebenbaute a) Die Gemeinde hat mit Stellungnahme vom 3. September 2015 ihre Anordnung zurückgenommen, wonach die Dacheindeckung soweit zurückzubauen ist, dass sich die beiden Dachhälften nicht mehr überschneiden. Sie verlangt nur noch den Rückbau des Daches auf das bewilligte Mass. Die angefochtene Verfügung wird entsprechend angepasst. Insofern dringen die Beschwerdeführenden mit ihrer Beschwerde durch. Die Beschwerdeführenden unterziehen sich ihrerseits der Verfügung hinsichtlich des Rückbaus des Daches auf das bewilligte Mass, wie sie in der Beschwerde explizit festhalten.