«Für den Anbau des gedeckten Sitzplatzes ans Wohnhaus wird dem Gesuchsteller der Bauabschlag erteilt. Die Wiederherstellung − der gedeckte Sitzplatz ist wie ursprünglich verfügt von der Hauptbaute abzugrenzen; die konstruktiven Verbindungen und die Dacheindeckung sind bis auf das mit Bauentscheid 938/065-2011 bewilligte Baugesuch zurückzubauen − ist innert 3 Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung durch den Gesuchsteller umzusetzen und der Gemeinde in geeigneter Form (Selbstdeklaration SB2) zu dokumentieren.»