Überschneidung der beiden Dächer um 65 cm sei im Jahr 2012 bewilligt worden. Insofern könne kein Rückbau verlangt werden. Sie seien bereit, den nicht bewilligten Teil des Daches zurückzubauen. Aus Stabilitätsgründen sei aber eine konstruktive Verbindung der Sitzplatzüberdachung erforderlich. Die Vorschrift über die Gebäudebreite habe nicht nur eine nutzungsbeschränkende, sondern auch eine ästhetische Funktion. Die Verbindungsbalken zum Hauptgebäude führten nicht dazu, dass der überdachte Sitzplatz als Anbaute erscheine; dieser bleibe vielmehr eine eigenständige Nebenbaute.