1. «Ziff. 1 b) der angefochtenen Verfügung sei insofern aufzuheben, als damit  der Bauabschlag für die beiden Verbindungsbalken zwischen Anbau und Hauptgebäude erteilt wird  die Entfernung der beiden Verbindungsbalken und  die Rückversetzung des Daches des Sitzplatzes um mehr als 75 cm verlangt wird. 2. Für die Verbindungsbalken zwischen Hauptgebäude und gedecktem Sitzplatz sei die Baubewilligung zu erteilen. 3. Eventualantrag: Hinsichtlich der beiden Verbindungsbalken sei auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu verzichten.»