Gründe für die ausgeführte Konstruktion in ihrer Stellungnahme vom 8. Oktober 2012 dar. In der Folge verlängerten sie das Dach des Sitzplatzes weiter bis zum Haus. Gestützt auf die Wiederherstellungsverfügung vom 2. Februar 2015 reichten die Beschwerdeführenden bei der Gemeinde am 2. März 2015 ein nachträgliches Baugesuch ein für die konstruktive Verbindung der Sitzplatzüberdachung mit dem Hauptgebäude sowie für den Verzicht auf die Anböschung bei der östlichen Garagenseitenwand. Für das Überschreiten der Gebäudebreite stellten sie ein Ausnahmegesuch.