3. Der Beschwerdegegnerin wird der gestempelte Situationsplan zugeschickt. Die Gemeinde und die Beschwerdeführerenden verfügen bereits über ein Exemplar. 4. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'200.00 werden den Parteien je hälftig, ausmachend Fr. 600.00, zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für RA Nr. 110/2015/107 8 den ihnen auferlegten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Jede Partei trägt ihre eigenen Parteikosten. IV. Eröffnung