d) In der Stellungnahme zum Protokoll des Augenscheines ergänzen die Beschwerdeführenden, dass sie es begrüssten, wenn die Projektänderung zusätzlich die Auflage enthielte, dass die Beschwerdegegnerin die Pferde wann immer möglich auf einer externen Weide weiden liesse. Bedingungen und Auflagen eines Entscheides müssen zur Erreichung des angestrebten Ziels insbesondere notwendig sowie geeignet und für die Behörden mit einem vernünftigen Aufwand kontrollier- und durchsetzbar sein.9 Wie bereits erläutert, hält der Auslauf der Islandpferde die tierschutzrechtlichen Bestimmungen ein.