c) G.________ ist einer von vier Weilern. In der Dorfzone sind auch landwirtschaftliche Nutzungen zulässig (Art. 211 GBR6). Unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kann das Halten von vier Islandpferden im vorliegend ländlichen Gebiet als zonenkonform erachtet werden.7 Die zwischen den Parteien vereinbarten und in der Projektänderung aufgenommenen Auflagen reduzieren die Immissionen auf die Nachbarschaft. Damit werden die technisch und betrieblich möglichen sowie wirtschaftlich tragbaren Massnahmen zur Reduktion der Emissionen gemäss Art. 11 Abs. 2 USG8 ergriffen.