5 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) RA Nr. 110/2015/107 5 Es ist nur noch zu prüfen, ob das geänderte Projekt bewilligt werden kann. Ob das ursprüngliche Gesuch zu Recht oder zu Unrecht bewilligt wurde, braucht nicht mehr geprüft zu werden.