4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte im Beisein der Parteien, einer Vertretung des Veterinärdienstes sowie des beco Berner Wirtschaft einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Anlässlich dieser Begehung konnte zwischen den Parteien eine Einigung erzielt werden. Beide Parteien erhielten Gelegenheit, zum Protokoll des Augenscheines Stellung zu nehmen. Die Beschwerdegegnerin reichte eine Projektänderung ein, zu welcher sich die Parteien abschliessend äussern konnten. 5. Auf die Rechtsschriften sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.