3. Die Beschwerdegegnerin beantragte die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der Baubewilligung. Sie vertrat die Ansicht, die Haltung von fünf Islandponys sei zonenkonform. Die Gemeinde stellte ebenfalls den Antrag, die Baubewilligung vom 3. Juli 2015 sei zu bestätigen und die Baubeschwerde abzuweisen. RA Nr. 110/2015/107 3