_, ob für das Bauvorhaben eine Bewilligung vorliege. Auf Grund dieser Anfrage forderte die Gemeinde die Beschwerdegegnerin mit E-Mail vom 16. Juni 2014 auf, für das Bauvorhaben ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Am 8. August 2014 reichte die Beschwerdegegnerin für den Abbruch des bestehenden Unterstandes, den Neubau eines Unterstandes für fünf Islandponys sowie die Umgestaltung des Terrains auf der Parzelle H.________ Gbbl. Nr. F.________ ein nachträgliches Baugesuch ein. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Verfügung vom 3. Juli 2015 erteilte die Gemeinde H.________ die Baubewilligung.