1. Die Beschwerdegegnerin ist Eigentümerin der Parzelle H.________ Gbbl. Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Dorfzone. In dieser Zone sind Wohnen, mässig störende Betriebe und landwirtschaftliche Nutzungen zulässig. Bevor die Beschwerdeführerin diese Parzelle erwarb, erkundigte sie sich bei der Gemeinde RA Nr. 110/2015/107 2