welches für die Firsthöhe eine veränderte Messweise vorsieht. Die Firsthöhe ist nach neuem Gemeindebaureglement wie die Gebäudehöhe vom massgebenden Terrain aus zu messen und nicht mehr vom fertigen Terrain aus.22 Dies würde sich im vorliegenden Fall voraussichtlich erheblich auf die Dimensionen eines neuen Projekts auswirken. Zwar käme dies den Interessen der Beschwerdeführenden entgegen. Da sich diese Folge jedoch aus der geänderten Rechtslage ergibt, ist sie für die Frage des Widerrufs der rechtskräftig erteilten Baubewilligung nicht zu berücksichtigen.