Die KDP äusserte sich damit ausdrücklich positiv zur Ortsbildverträglichkeit der Gebäudedimensionen. Hingegen hatte die KDP Vorbehalte betreffend die Ästhetik der Dach- und Fassadengestaltung und verlangte diesbezüglich die Überarbeitung des Projekts. Erst nach Anpassung des Bauprojekts erteilte die KDP ihre Zustimmung auch aus ästhetischer Sicht.20 Das zeigt, dass mit der Verwirklichung des Bauvorhabens das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird. Auch andere wesentliche schutzwürdige öffentliche Interessen werden durch die Verwirklichung des streitigen Bauvorhabens nicht verletzt.