Bauvorhaben damit nicht beeinträchtigt. Auf der Ostseite sind die geplanten Gebäudedimensionen aufgrund der bestehenden Bebauung sowie der Tatsache, dass die Erdgeschosse der geplanten Gebäude deutlich tiefer liegen als der L.________weg, für das Ortsbild nicht relevant. Hingegen ist das Gebäude J.________strasse 33 auf der Westseite exponiert an der Einmündung vom L.________weg in die J.________strasse geplant und es grenzt dort an den öffentlichen Raum an. Ob die Gebäudehöhe auf der Westseite überhaupt überschritten ist, hat das Verwaltungsgericht offen gelassen. So oder anders steht aufgrund der Visualisierung bei den Plänen in den Vorakten fest, dass das