__ eine gleichmässige Silhouette ergibt. Obwohl das geplante Gebäude J.________strasse 35 die zulässige Gebäudehöhe erheblich überschreitet, erscheint es im Vergleich mit den Nachbargebäuden nicht wesentlich höher und es sticht nicht auffällig hervor. Von Blickrichtung Süden her ist das Ortsbild durch das Bauvorhaben damit nicht beeinträchtigt. Auch auf der Nordseite ergibt sich eine gleichmässige Silhouette mit dem Nachbargebäude auf der Parzelle Oberhofen Grundbuchblatt Nr. K.________. Zusätzlich ist die Nordseite weniger gut einsehbar als die Südseite und es ist auf dieser Seite die Gebäudehöhe bei beiden Gebäuden eingehalten.