Mit Inkrafttreten des aktuellen Gemeindebaureglements wurde das Schutzgebiet I.________ aufgehoben. Massgebend ist das allgemeine Interesse am Ortsbildschutz. Im vorliegenden Fall ist diesbezüglich in erster Linie die vom See bzw. von Süden her sichtbare Gebäudesilhouette massgebend. Im Plan Ansichten / Schnitte Süd + Nord (Projektüberarbeitung) vom 30. März 2011 ist ersichtlich, dass das Bauvorhaben mit dem Nachbargebäude auf der Parzelle Oberhofen Grundbuchblatt Nr. K.________ eine gleichmässige Silhouette ergibt.