für die Westseite hat das Verwaltungsgericht den massgebenden Terrainverlauf offen gelassen, so dass dazu keine verbindliche Aussage besteht.15 Auf der Südseite ist die Gebäudehöhe unter Beanspruchung des Hangzuschlages eingehalten und auf der Nordfassade ist die Gebäudehöhe ebenfalls eingehalten.