d) Ausgangspunkt ist zunächst das Mass der Abweichung vom Erlaubten. Hierzu kann auf die Entscheide des Verwaltungsgerichts und der BVE betreffend das von der Beschwerdegegnerin abgeänderte Projekt zurückgegriffen werden. Dieses abgeänderte Projekt sah wie das am 23. November 2011 bewilligte erste Projekt zwei Mehrfamilienhäuser an derselben Stelle und mit denselben Dimensionen und Gebäudehöhen vor. Geplant waren jedoch unter anderem anstelle des Verkaufsladens zwei Wohnungen.