Allerdings kann nicht jede fehlerhafte Baubewilligung nach Eintritt der Rechtskraft von der Baubewilligungsbehörde zum Nachteil der Bauherrschaft geändert werden. Da die Baubewilligung aufgrund eines ausgebauten Verfahrens mit weitgehenden Prüfungs-, Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten zustande gekommen ist, darf sie nicht leichthin infrage gestellt werden, weil sonst die Rechtssicherheit beeinträchtigt würde. Ein Widerruf setzt deshalb voraus, dass die Ausführung des Bauvorhabens wesentliche schutzwürdige Interessen verletzen würde.10