Die Beschwerdegegnerin bringt weiter vor, sie habe nicht nur zwei Grundstücke erworben, sondern ein bewilligtes Bauprojekt, was ein gewichtiges Argument für den Kauf gewesen sei und sich auch auf den Preis ausgewirkt habe. Würde die Baubewilligung widerrufen, so müsste ein völlig neues Bauprojekt geplant und ein neues Baubewilligungsverfahren durchlaufen werden, was erhebliche Kosten und Verzögerungen bedeuten würde. Die Beschwerdeführenden hätten ihre Beschwerde damals zurückgezogen.