Dies relativiere das Interesse an der Durchsetzung des objektiven Rechts. Die Beschwerdeführenden hätten ihre ursprüngliche Beschwerde angesichts des Interesses an einer F.________-Filiale zurückgezogen und dieses Interesse damit höher gewichtet als dasjenige an der Gebäudehöhe. Die Beschwerdegegnerin bringt weiter vor, sie habe nicht nur zwei Grundstücke erworben, sondern ein bewilligtes Bauprojekt, was ein gewichtiges Argument für den Kauf gewesen sei und sich auch auf den Preis ausgewirkt habe.