Das heisst ein falscher materieller Entscheid vermag für sich allein nicht den Anschein der Befangenheit in einer Sache zu begründen.9 Ungewöhnlich ist im vorliegenden Fall zwar, dass sich der Regierungsstatthalter im Widerrufsentscheid mit den Entscheiden der Rechtsmittelinstanzen befasst, welche zur Aufhebung der von ihm erteilten Baubewilligung führten. Er führt jedoch lediglich allgemein aus, das für die Bestimmung der Gebäudehöhe massgebende Terrain sei sorgfältig unter Beizug des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) sowie des Kreisgeometers bestimmt worden.