2. Mit den Bauarbeiten wurde nicht begonnen. Stattdessen verkaufte die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte die Parzellen Oberhofen am Thunersee Grundbuchblatt Nrn. G.________ und H.________ im Dezember 2012 an die Beschwerdegegnerin. Diese reichte am 3. Januar 2013 bei der Gemeinde Oberhofen am Thunersee ein als Projektänderung zum Gesamtbauentscheid vom 23. November 2011 bezeichnetes Baugesuch ein. Dieses sah weiterhin zwei Mehrfamilienhäuser vor, jedoch unter anderem im Erdgeschoss des Gebäudes J.________strasse 33 zwei zusätzliche Wohnungen anstelle des Verkaufsladens sowie weitere Änderungen im Bereich der Einstellhalle.