Mit Gesamtentscheid vom 23. November 2011 erteilte das Regierungsstatthalteramt von Thun die Baubewilligung. Die dagegen bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) eingereichte Beschwerde zogen die Beschwerdeführenden wieder zurück, worauf das Rechtsamt der BVE das Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2011/175 am 20. Januar 2012 abschrieb. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramts von Thun vom 23. November 2011 ist rechtskräftig.