Stallungen und Anlagen sollen den Bedürfnissen der Pferde als Flucht-, Herden- und Steppentiere entsprechen und angepasst an Rasse und Verwendungszweck der Pferde gestaltet werden. Dadurch können sowohl potenzielle Gefahrenstellen wie auch unnötiger Stress für die Pferde vermieden werden. In der Schweiz gibt es zwar noch keine Richtlinie über den sicheren Bau und Unterhalt von Stallungen und Reitsportanlagen.31 Gemäss Art. 3 PrSG32 dürfen Produkte nur in Verkehr gebracht und verkauft werden, wenn sie bei normaler oder bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender und Dritter nicht oder nur geringfügig gefährden.