d) Zu prüfen ist, ob die geplante Anlage bewilligungsfähig ist. Es ist deshalb nicht entscheidrelevant, ob die im Fachbericht des AGR abgebildete Führanlage den Tierschutzvorschriften entspricht und die technischen Anforderungen an die bauliche Sicherheit von Stallungen und Reitsportanlagen erfüllt. Grundsätzlich gilt aber, dass eine sichere und artgerechte Infrastruktur hilft, Verletzungen von Pferd und Mensch zu verhindern. Stallungen und Anlagen sollen den Bedürfnissen der Pferde als Flucht-, Herden- und Steppentiere entsprechen und angepasst an Rasse und Verwendungszweck der Pferde gestaltet werden.