Da es sich um den ersten Fall einer Führanlage handelte, die das AGR gestützt auf das neue Recht zu beurteilen hatte, holte es eine Stellungnahme des ARE ein. Dieses traf nähere Abklärungen und sprach unter anderem mit Frau Dr. Iris Bachmann, Teamleiterin Ethologie, Pferdehaltung und -nutzung des Schweizerischen Nationalgestüts und Verfasserin des von den Beschwerdeführenden erwähnten Artikels "Pferdehaltung ausserhalb der Bauzone"25. In seiner per E-Mail erstatteten Stellungnahme vom 20. April 2015 teilte das ARE dem AGR unter anderem mit, der geplante Durchmesser gehe in Ordnung, derart hohe Banden seien aus fachlicher Sicht jedoch nicht notwendig.