Frau Dr. Iris Bachmann in einem in der Zeitschrift "Blätter für Agrarrecht" publizierten Artikel, Führanlagen entsprechend zu sichern. Geplant sei lediglich eine Bande von 1.3 m Höhe, nicht eine durchgezogene Wand bis zur Traufe. Weil Islandpferde eine Widerristhöhe von maximal 1.5 m erreichten, werde diese Bandenhöhe in Verbindung mit den Windschutznetzen als vertretbar erachtet. Auch der Präsident der Vereinigung Pferd bestätige, dass die im Fachbericht des AGR abgebildete Beispielanlage nichts mit Tiergerechtheit und Unfallverhütung zu tun habe. Beim Bauprojekt handle es sich um eine Führanlage mit einer vielfach erprobten, fachgerechten und tierfreundlichen Bande.