Dieser grenze an Beamtenwillkür. Bei der Pferdehaltung könne das Bedürfnis nach Bewegung vielfach nur ungenügend gestillt werden. Führanlagen würden diese Aufgabe übernehmen und die Aufrechterhaltung der Gesundheit und des Trainingszustandes der Pferde gewährleisten. Auch bei widrigen Witterungsbedingungen könne auf ein Training in einer hufschlagüberdachten Führanlage ausgewichen werden. Pferde seien Fluchttiere und durchaus in der Lage, Abschrankungen von 1.3 m Höhe zu überspringen, wenn diese nicht durchgehend aus Holz oder einem anderen geeigneten Material bestehen würden. Dies berge eine grosse Unfallgefahr für Tier und Mensch. Nicht ohne Grund empfehle deshalb