a) Die geplante Pferdeführanlage weist einen Durchmesser von 15.5 m und eine Einwandung (Schlagwand) von circa 1.3 m Höhe auf. Diese wird mit abnehmbaren Windschutznetzen ergänzt, die bis zur Traufe reichen. Die Führanlage ist weitgehend überdacht. Lediglich im Bereich des Antriebs in der Mitte der Anlage hat es eine runde Öffnung mit einem Durchmesser von circa 5.8 m. Die Beschwerdeführenden machen geltend, gemäss Herstellerangaben handle es sich um eine handelsübliche Standardanlage, die an vielen Orten in der Schweiz auch in der Landwirtschaftszone gebaut werde.