Dazu gehört unter anderem in der Regel ein Fachbericht des Amts für Landwirtschaft (LANAT) zur Zonenkonformität. Das LANAT gibt in seinem Fachbericht die aktenkundigen Betriebsdaten bekannt und prüft, ob das Vorhaben aus landwirtschaftsrechtlicher Sicht bewilligungsfähig ist. Die abschliessende Beurteilung der Zonenkonformität ausserhalb der Bauzone, die insbesondere auch eine Interessenabwägung umfasst, nimmt jedoch das AGR vor. Aus diesem Grund können die Beschwerdeführenden weder aus dem positiven Fachbericht des LANAT noch aus der zustimmenden Haltung der Gemeinde etwas zu ihren Gunsten ableiten.