einen Projektplan mit den erforderlichen baupolizeilichen Angaben. Insbesondere müsste in der Dachaufsicht die Dachbreite vermasst werden. Im Grundriss müsste die Laufbahn eingezeichnet und vermasst werden. In den Schnitt- und Fassadenplänen müssten das gewachsene und das fertige Terrain eingezeichnet werden. Im Fassadenplan müsste die Gebäudehöhe nach der Messweise des Gemeindebaureglements eingetragen werden. Zudem müsste die Dachneigung angegeben werden.