I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführenden reichten am 2. Februar 2015 bei der Gemeinde Rapperswil (BE) ein Baugesuch ein für eine Führanlage für Pferde mit überdecktem Hufschlag auf Parzelle Rapperswil (BE) Grundbuchblatt Nr. Z.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. In seinem Fachbericht zur Zonenkonformität beurteilte das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) das Vorhaben als grundsätzlich zonenkonform.