Weiter sind bauliche Eingriffe in Uferbereiche und Ufervegetation auf ein absolutes Minimum zu beschränken, die zu entfernende Ufervegetation ist wenn immer möglich mit den Wurzelballen abzutragen und wieder einzupflanzen und nach Abschluss der Bauarbeiten sind die Ufer wieder naturnah herzustellen (Auflage Fischereiinspektorat, Amtsbericht Fischerei und Naturschutz vom 6. Januar 2015). Weiter ist zu beachten, dass das Vorhaben auch den Vorgaben des Teilzonen- und Uferschutzplans der Gemeinde Interlaken nicht widerspricht; die Erneuerung bestehender Bauten im Rahmen ihres Volumens ist nach dessen Vorschriften vielmehr ausdrücklich zugelassen.