Die neue Abwasserleitung soll an deren südwestlichen Ende an die bereits bestehende Leitung am westlichen Parzellenrand der Parzelle Unterseen Grundbuchblatt Nr. A.________ (angrenzend an die Aare) angeschlossen werden. Damit ist dieses Teilstück der neuen Kanalisation aufgrund des bereits vorhandenen Anschlusses auf diesen Standort ausserhalb der Bauzone und in der Uferschutzzone angewiesen bzw. es liegt damit ein besonders wichtiger und objektiver Grund vor, dass dieser Standort gegenüber anderen Standorten in der Bauzone bzw. ausserhalb der Uferschutzzone viel vorteilhafter ist. Damit ist die Standortgebundenheit nach Art. 24 RPG und nach Art. 4 Abs. 1 SFG zu bejahen.