a) Das Teilstück der neuen Kanalisationsleitung, welches im Hinblick auf eine spätere Überbauung umgelegt werden soll, befindet sich gänzlich auf der Parzelle Interlaken Grundbuchblatt Nr. Z.________ und damit in der ZPP E.________ Die bisherige Leitung mit einer Länge von rund 275 m, welche von Nordosten nach Südwesten quer über diese Parzelle verläuft, soll neu in einem Abstand von rund 30 m parallel zur östlichen Parzellengrenze bis zur südlichen Parzellengrenze und anschliessend entlang dieser Parzellengrenze wieder zum bisherigen Anschlusspunkt in der westlichen Ecke der Parzelle geführt werden (neue Länge ca. 325 m).