Schliesslich macht er geltend, sowohl die Beschwerdegegnerin in ihrem Ausnahmegesuch als auch die Vorinstanz in ihrem Entscheid habe die Anforderungen an die Begründungspflicht verletzt. Es ist daher zunächst auf das Teilstück der neuen Kanalisationsleitung im Bereich der ZPP E.________ einzugehen (E. 3). Sodann ist zu prüfen, ob die notwendigen Ausnahmebewilligungen für das zweite Teilstück zu Recht erteilt wurden (E. 4 - 7), um schliesslich der Frage nachzugehen, ob eine Verletzung der Begründungspflicht vorliegt (E. 8). 3. Teilstück der Kanalisationsleitung innerhalb der Bauzone