Dies sei noch völlig offen, solang die Überbauungsordnung nicht rechtskräftig sei. Weiter bestehe das Risiko, dass bei Ablehnung der Überbauungsordnung die Umlegung der Kanalisation vorderhand nutzlos werde oder sogar einem anderen Projekt im Wege stehen könnte. Ohne rechtskräftige Bewilligung der Überbauungsordnung könne keine Baubewilligung für die Umlegung der Kanalisation erteilt werden.