Die Begründung, wonach die bestehende Kanalisation in Folge der geplanten Überbauung E.________ umgelegt werden müsse und das vorliegende Bauprojekt dazu die Voraussetzungen schaffe, reiche nicht aus. Diese Überbauung könne nur erfolgen, wenn das Verfahren für den Erlass der Überbauungsordnung mit Baureglementsänderung rechtskräftig abgeschlossen werde. Ein Bedarf für die Umlegung der Kanalisation gemäss Bewilligung ergebe sich nur dann, wenn das angedachte Projekt der Überbauung E.________ auch tatsächlich realisiert werden könne. Dies sei noch völlig offen, solang die Überbauungsordnung nicht rechtskräftig sei.