Darin werde einzig ausgeführt, dass der Hauptwasserkanal jeder Überbauung in die Quere komme und die Leitungsumlegung bewusst entlang der Schnittstelle von der W2 zur W3 geplant sei. Eine genügende Begründung müsse jedoch erklären, weshalb jede zukünftige Überbauung von gerade dem geplanten Projekt profitieren könne und aus welchen Gründen die Leitungslegung auf der Zonengrenze W2/W3 erfolge.