Nachteils gesprochen werden kann.5 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts muss die besondere Beziehungsnähe zum Streitgegenstand bei Bauprojekten insbesondere in räumlicher Hinsicht gegeben sein. Naturgemäss stehen die Nachbarn des Baugrundstücks in einer besonders nahen Beziehung zur Streitsache des Baugrundstücks. Die Einsprachebefugnis des Nachbarn ist in der Regel zu bejahen, wenn dessen Liegenschaft unmittelbar an das Baugrundstück angrenzt oder allenfalls nur durch einen Verkehrsträger davon getrennt wird.6 Es wird also zwar darauf verzichtet, auf bestimmte feste Werte abzustellen.