Das Vorhaben liegt zudem teilweise in der Gewässerschutzzone A sowie im blauen bzw. gelben Gefahrengebiet. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 17. Juni 2015 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Baubewilligung.