betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 17. Juni 2015 (bbew 265/2014; Umlegung Kanalisationsleitung) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 9. April 2015 ein Baugesuch ein für die Umlegung der bestehenden Kanalisationsleitung. Das Bauvorhaben betrifft zwei Parzellen. Der grosse Teil der neuen Leitung befindet sich auf der Parzelle Interlaken Grundbuchblatt Nr. Z.________, welche sich in der Zone mit Planungspflicht E.________ (ZPP E.________) befindet. Diese ZPP soll gestützt auf eine Überbauungsordnung (ÜO Nr. 19 RA Nr. «D_DNI»/«D_DNJ»/«D_DNN» 2